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AGB

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil der Auftragsbestätigung. Sie gelten für künftige Beförderungsverträge auch dann, wenn sie nicht nochmals mit einbezogen werden. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von der Euro Link GmbH schriftlich bestätigt worden sind.

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1. Angebote und Anmeldung/Buchung

  1. 1.1  Alle Angebote sind unverbindlich.

  2. 1.2  Die Anmeldung/Buchung kann nur schriftlich erfolgen.

  3. 1.3  Bis zur schriftlichen Auftragsbestätigung durch die Euro Link GmbH bleibt die angebotene

    oder vermittelte Beförderungsleistung freibleibend und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fluggerätes und/oder crew. Danach vorbehaltlich der flugbetrieblichen-, technischen- und meteorologischen Durchführbarkeit, der Erteilung aller Verkehrsrechte, Slots, sowie sonstiger behördlicher Genehmigungen.

 

2. Vermittler/Brokeraufträge

Sofern die Euro Link GmbH im Auftrag eines Vermittlers/-Brokers für Dritte tätig ist, so haftet der Vermittler/-Broker gegenüber der Euro Link GmbH als Auftraggeber.

 

3. Beförderungsbedingungen

  1. 3.1  Der Flug erfolgt gemÃ¤ß der Auftragsbestätigung. Nicht absehbare Zusatzkosten wie Kriegsrisikoversicherungen, Spätöffnungsgebühren (PPR), Enteisungskosten etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen der Streckenführung oder der Flugdaten und Flugzeiten bedürfen der Zustimmung der Euro Link GmbH und können entsprechend des Mehraufwandes und anfallender Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

  2. 3.2  Der Kapitän hat die volle Entscheidungsgewalt an Bord und entscheidet über die Flugdurchführung.

 

4. Leistungen

4.1  Für die Euro Link GmbH sind die im Beförderungsvertrag, Flugplan oder andernorts angegebenen Flugzeiten verbindlich. Für Verspätungen und sonstige Störungen des Flugbetriebes haftet die Euro Link GmbH nur für eigenes Verschulden nach Maßgabe der Ziffer 6. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Fluggäste zu der bestimmten Abflugzeit frühzeitig genug, jedoch spätestens 20 Minuten vor der Abflugzeit zu seiner Abfertigung zum Flug eintreffen. Für verspätetes Eintreffen der Passagiere und daraus resultierende Schäden haftet die Euro Link GmbH nicht.

4.2  Nebenabsprachen sind nur bei schriftlicher Bestätigung der Euro Link GmbH wirksam.

4.3  Der Euro Link GmbH bleibt es unbenommen bei Nichtverfügbarkeit des angebotenen Luftfahrzeugs ein mindestens gleichwertiges Luftfahrzeug der eigenen Flotte, bei Nichtverfügbarkeit durch höhere Gewalt auch ein anderes Luftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Sollte kein Luftfahrzeug der eigenen Flotte zur Verfügung stehen, wird die Euro Link

GmbH versuchen, einen Ersatz zu stellen, ist hierzu jedoch nicht verpflichtet.

4.4  Wenn ein Flug ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, so ist die Euro Link GmbH verpflichtet, nur jenen Anteil des Flugpreises zurückzuerstatten, der jener Länge des vereinbarten Fluges entspricht, der nicht durchgeführt wurde. Alle weiteren Forderungen

   werden ausgeschlossen. Falls der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden kann, aus Gründen, die die Euro Link GmbH nicht zu vertreten hat, vornehmlich der in Ziffer 6.1 angegebenen Gründe, übernimmt die Euro Link GmbH keine hieraus entstehenden Kosten.

4.5 Beide Seiten können in diesem Fall vom Beförderungsvertrag zurücktreten, wobei entstandene Kosten dem Auftraggeber wie unter Ziffer 10 aufgeführt in Rechnung gestellt werden.

 

5. Fracht und Gepäck

  1. 5.1  Euro Link GmbH übernimmt keine Garantie für die Mitnahme eines bestimmten Fracht- oder Gepäckvolumens oder einer bestimmten Masse.

  2. 5.2  Fracht ist entsprechend zu kennzeichnen und kann nur mit entsprechenden Papieren befördert werden.

 

6. Haftung

6.1  Die Beförderung der Fluggäste, Gepäck oder Fracht unterliegt dem Warschauer Abkommen. Für höhere Gewalt insbesondere durch Streik, Krieg oder Sabotage haftet die Euro Link GmbH nicht. Der Auftraggeber oder Fluggast ist verpflichtet, auftretenden Schaden so gering wie möglich zu halten und hat insbesondere auf die Möglichkeiten eines besonders hohen Schadens hinzuweisen. Alle etwa auftretenden Schäden sind der Euro Link GmbH unverzüglich in schriftlicher Form anzuzeigen.

6.2  Die Haftung für Sach- und Vermögensschäden beschränkt sich auf das Dreifache des Flugpreises, soweit nicht grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten zu dem geltend gemachten Schaden geführt hat. Eine anderweitig aufgrund des Schadensereignisses erlangte Ersatzlösung muss sich der Fluggast anrechnen lassen. Dies gilt nicht für Schäden in Folge der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

6.3  Für Schäden, die nicht von der Euro Link GmbH selbst verursacht werden, wird keine Haftung übernommen.

6.4  Ansprüche aus dem Beförderungsvertrag verjähren 6 Monate nach dem vereinbarten Beförderungstag, solche wegen Körperverletzung oder Tötung verjähren 3 Jahre nach dem Beförderungstag.

 

7. Flugzeiten

Die in den Angeboten/Auftragsbestbestätigungen angegebenen Flugzeiten sind Richtwerte, ohne Berücksichtigung von Wind, sowie die Zeit für das Rollen. Die genaue Einhaltung des vereinbarten Zeitplans kann nicht garantiert werden.

 

8. Verfügbarkeiten, Ersatzstellung

Die Euro Link GmbH behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit des angebotenen Luftfahrzeuges ein mindestens gleichwertiges Luftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Euro Link GmbH kann Forderungen der Drittfirma im eigenen Namen gerichtlich und außergerichtlich geltend machen.

 

9. Verpflegung an Bord

An Bord wird Standard Catering bereitgestellt. Sonderwünsche, die hierüber hinausgehen, werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

10. Rücktritt vom Vertrag

 10.1  Der Auftraggeber oder Fluggast kann jederzeit vor Antritt des Fluges vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung in den Geschäftsräumen der Euro Link GmbH. Die Erklärung muss innerhalb der üblichen Geschäftszeiten dort eingehen.

10.2  Der Auftraggeber oder Fluggast kann vor Flugbeginn vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehendes Rücktrittsrecht bleibt hiervon unberührt. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber oder Fluggast steht der Euro Link GmbH ein pauschalierter Anspruch von Rücktritts- bzw. Stornogebühren zu, die wie folgt berechnet werden:

 

(1) Executiveflüge
Keine Stornierungsgebühren bei Stornierung 11 Tage vor Abflug (der Tag des Positionierungsfluges gilt als Abflugstag)
10% 10-6 Tage vor Abflug
20% 5-3 Tage vor Abflug
50% 2-1 Tage vor Abflug
Am Tag des Abflugs nach Aufwand ohne Nachweispflicht, mindestens jedoch 50%

 

(2) Ambulanzflüge
10% Buchung-3 Tage vor Abflug
25% 2-24 Std. vor Abflug
35% > 12 Std. vor Abflug
60% < 12 Std. vor Abflug
Bei bereits erfolgter Bereitstellung werden die tatsächlichen Kosten in Rechnung gestellt.

 

10.3 Stornierungsgebühren sind umsatzsteuerpflichtig.

 

11. Verweigerung der Beförderung

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Die Euro Link GmbH ist berechtigt, eine Beförderung zu verweigern und der Auftraggeber oder Fluggast hat kein Recht, deshalb vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, wenn

(1)  Fluggäste mit hoher Wahrscheinlichkeit das Luftfahrzeug, die Personen oder Eigentum

gefährden oder wenn sie schuldhaft Vorschriften der Flugbehörden, der Grenzpolizei oder

des Zolls verletzten oder zu verletzten versuchen.

(2)  Reisegepäck oder Fracht die Durchführung des Fluges gefährden.

 

12. Vorzuweisende Dokumente

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12.1  Der Auftraggeber oder Fluggast muss alle Vorschriften der Staaten befolgen, von denen aus geflogen wird, die überflogen oder angeflogen werden. Das Gleiche gilt für alle diesbezüglichen Regelungen und Anweisungen der Euro Link GmbH. Die Euro Link GmbH haftet nicht für Folgen, die einem Fluggast aus Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

 

12.2  Der Fluggast muss die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstige Urkunden vorweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind. Die Euro Link GmbH hat das Recht, jeden Fluggast von der Beförderung auszuschließen, der die maßgeblichen Vorschriften nicht befolgt hat oder dessen Urkunden unvollständig sind. Die Euro Link GmbH haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für Verluste oder Aufwendungen, die daraus entstehen, dass ein Fluggast des Auftraggebers diese Bestimmungen nicht befolgt.

 

12.3  Vorbehaltlich anderer Vorschriften ist der Fluggast verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls die Euro Link GmbH auf Anordnung einer Behörde an ihrem Abflugort oder

einem anderen Ort verbringen muss, weil der Fluggast in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht eingelassen wurde. Die Euro Link GmbH kann zur Bezahlung dieses Flugpreises die vom Auftraggeber an die Euro Link gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder die im Besitz der Euro Link GmbH befindlichen Mittel des Auftraggebers verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Betrag wird von der Euro Link GmbH nicht erstattet.

 

12.4  Falls die Euro Link GmbH gehalten ist, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil der Fluggast des Auftragnehmers die diesbezüglichen der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt oder weil die kraft dieser Vorschriften erforderlichen Unterlagen nicht ordnungsgemÃ¤ß zur Stelle sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen der Euro Link GmbH dieser die gezahlten oder hinterlegten Beträge zu erstatten.

 

12.5  Auf Verlangen hat jeder Fluggast der Durchsicht seines aufgegebenen oder nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll oder andere Beamte beizuwohnen. Die Euro Link GmbH haftet nicht für durch Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstandene Schäden.

 

12.6  Die Euro Link GmbH haftet nicht, wenn sie in gutem Glauben der Ansicht war, dass nach ihrer Auffassung maßgeblichen Vorschriften die Beförderung eines Fluggastes nicht zulassen und sie diese deshalb verweigert. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit der Euro Link GmbH.

 

12.7  Vorstehende Bedingungen gelten auch für Fremdcrew, die keine Fluggäste sind.

 

13. Zahlungsbedingungen

13.1  Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen vor dem ersten Abflug ohne Abzug fällig.

13.2  Erfüllungsort für jegliche Zahlungen an die Euro Link GmbH ist München.

13.3  Aufrechnungsfähig sind nur Gegenforderungen, die schriftlich von der Euro Link GmbH

anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

14. Schlussbestimmungen

14.1  Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.

14.2  Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGBs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder

ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt München als ausschließlicher , auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder

mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

14.3  Wird ein Teil der Geschäftsbedingungen aus Rechtsgründen unwirksam, so ist der Rest

hiervon nicht betroffen Ungültige Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie dem

beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

14.4  Ã„nderungen bedürfen der Schriftform.

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Stand: April 2023

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