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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil des zwischen der Euro Link GmbH und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Kunde Verbraucher oder Unternehmer ist. Verbraucher ist eine natürliche Person, welche den Vertrag zu einem Zweck schließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.  Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden akzeptiert die Euro Link GmbH nicht. Diesen wird ausdrücklich widersprochen. Dies gilt auch, wenn die Euro Link GmbH der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht und Leistungen erbringt.    Diese AGB gelten für künftige Beförderungsverträge auch dann, wenn sie nicht nochmals mit einbezogen werden. 

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1. Angebote und Anmeldung/Buchung, Vertragsänderungen

1.1 Alle Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Unsere Angebote enthalten auch diese AGB. 

1.2 Die Anmeldung/Buchung kann schriftlich oder per E-Mail erfolgen.

1.3 Bis zur Auftragsbestätigung durch die Euro Link GmbH bleibt die angebotene oder vermittelte Beförderungsleistung freibleibend und vorbehaltlich der Verfügbarkeit des Fluggerätes und/oder Crew. Danach vorbehaltlich der flugbetrieblichen-, technischen- und meteorologischen Durchführbarkeit, der Erteilung aller Verkehrsrechte, Slots, sowie sonstiger behördlicher Genehmigungen. 

1.4 Die Euro Link GmbH sendet dem Kunden mit der Auftragsbestätigung sämtliche Vertragsunterlagen, einschließlich dieser AGB nochmals zu. 

1.5 Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung: Deutsch und Englisch. 

1.6 Der Vertrag zur Luftbeförderung kommt jeweils über die vom Kunden angefragte Anzahl an Fluggästen zustande. Bietet der gewählte Flug mehr Plätze zur Personenbeförderung und wünscht der Kunden nach Vertragsschluss mehr Fluggäste mitzunehmen als ursprünglich angegeben, so ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Der Kunde muss diesen Wunsch möglichst frühzeitig vor Abreise die Euro Link GmbH mitteilen. Die Euro Link GmbH wird dem Kunden dann mitteilen, ob die Mitnahme der weiteren Fluggäste möglich ist und welche Aufschläge hierfür ggf. zu zahlen sind. Diese Mitteilung stellt ein Angebot der Euro Link GmbH zum Abschluss des Vertrages über die Beförderung der zusätzlichen Fluggäste dar. Der Kunde kann dieses Angebot durch eine entsprechende Rückantwort an die Euro Link GmbH annehmen. Damit kommt der Vertrag über die Luftbeförderung der zusätzlichen Fluggäste zustande.   

1.7 Änderungswünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit und Verfügbarkeit von der Euro Link GmbH umgesetzt. Die Euro Link GmbH ist aber nicht verpflichtet, Änderungswünsche umzusetzen. Etwaige hierdurch entstehende Mehrkosten hat der Auftraggeber zu tragen. 

1.8 Im Falle von höherer Gewalt (force majeure) behält sich die Euro Link GmbH das Recht vor, den Flug zu annullieren, zu verschieben oder umzuleiten. Außerdem behält sich die Euro Link GmbH bei höherer Gewalt das Recht vor, die Beförderung mit einem anderen als dem vereinbarten Flugzeugtyp durchführen zu lassen, wenn dies dem Kunden zumutbar ist. Hierbei wird die Euro Link GmbH nur solche Flugzeugtypen einsetzen, die dem gleichen Sicherheitsstandard entsprechen. Der Flugzeugtyp darf auch einer anderen Flugzeugklasse entsprechen. Als Fälle höherer Gewalt gelten insbesondere zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses unvorhersehbare Ereignisse, wie Energie- und Rohstoffknappheit, Streiks, Aussperrungen, behördliche Maßnahmen, Witterungsbedingungen, Naturkatastrophen, Epidemien und Pandemien, terroristische Anschläge und Krieg.

1.9 Für den Fall, dass ein Flugzeug aus zwingenden Gründen nicht verfügbar ist (bspw. techni-scher Defekt), steht der Euro Link GmbH das Recht zu, dem Kunden in zumutbarer Weise ein Flugzeug auch einer anderen Klasse für die Beförderung zur Verfügung zu stellen. Hierdurch entstehende Mehrkosten (bspw. höhere Kosten für die Euro Link GmbH für ein alternatives Flugzeug) hat der Kunde zu tragen, Minderkosten (bspw. niedrigere Kosten für die Euro Link GmbH für ein alternatives Flugzeug) werden dem Kunden erstattet. Alternativ kann der Kunde (den noch nicht in Anspruch genommenen Teil des Fluges) kostenfrei stornieren. Dem Kunden stehen insofern keine Schadensersatzansprüche zu, soweit die Euro Link GmbH kein Verschulden trifft.

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2. Vermittler/Brokeraufträge

Sofern die Euro Link GmbH im Auftrag eines Vermittlers/Brokers für Dritte tätig ist, so haftet der Vermittler/Broker gegenüber der Euro Link GmbH als Auftraggeber. 

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3. Beförderungsbedingungen, Flugpreis, Zusatzkosten

3.1 Der Flug erfolgt gemäß der Auftragsbestätigung. Nicht absehbare Zusatzkosten wie Kriegsrisikoversicherungen, Spätöffnungsgebühren (PPR), Enteisungskosten für den gesamten Umlauf (auch Zubringerflüge und Leerflüge des Luftfahrzeugs zu und von dem Abflugort bzw. Zielort), die für die Beförderung erforderlich sind, etc. werden gesondert in Rechnung gestellt. Änderungen der Streckenführung oder der Flugdaten und Flugzeiten bedürfen der Zustimmung der Euro Link GmbH und können entsprechend des Mehraufwandes und anfallender Zusatzkosten in Rechnung gestellt werden.

3.2 Der Kapitän hat die volle Entscheidungsgewalt an Bord und entscheidet über die Flugdurchführung.

3.3 Die Beförderungspreise werden für den zwischen den Parteien vereinbarten Beförderungstermin und die im Angebot enthaltene Reiseroute berechnet. Sollte der Kunde die vereinbarten Flugdaten, z.B. das Datum der Beförderung ändern, kann dies daher Einfluss auf die Höhe des Beförderungspreises haben.  

3.4 Ist der Kunde Verbraucher und liegen zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Beförderungstermin mehr als vier Monate behält sich die Euro Link GmbH vor, den vereinbarten Flugpreis nach Abschluss des Beförderungsvertrages im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Erhöhungen der Treibstoffkosten, Veränderungen oder der Einführung von Steuern, Gebühren, Beiträgen, Sonderabgaben oder sonstigen luftfahrtspezifischen Abgaben für bestimmte Leistungen, luftfahrtspezifischen Entgelten und Emissionszertifikatskosten zu erhöhen,. Sollten sich die genannten Kosten hingegen zugunsten des Kunden senken, wird sich auch der Flugpreis entsprechend reduzieren. Von einer solchen Preisänderung wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt. Führt eine Preiserhöhung dazu, dass die Vertragsbindung für den Kunden als Verbraucher unzumutbar ist, ist der Kunde berechtigt, mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurückzutreten.

3.5 Ist der Kunde Unternehmer, behält sich die Euro Link GmbH vor, den vereinbarten Flugpreis nach Abschluss des Beförderungsvertrages im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Änderungen der Treibstoffkosten, Veränderungen oder der Einführung von Steuern, Gebühren, Beiträgen, Sonderabgaben oder sonstigen luftfahrtspezifischen Abgaben für bestimmte Leistungen, luftfahrtspezifischen Entgelten und Emissionszertifikatskosten zu ändern.

3.4 Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und anderen Terminals sind im Beförderungspreis nicht enthalten.  Ebenso wenig ist der Transfer des Kunden zum und vom Flughafen enthalten, Parkgebühren und Dienstleistungen an den Flughäfen. Diese Leistungen können gesondert gebucht werden.

 

4. Leistungen

4.1 Für die Euro Link GmbH sind die im Beförderungsvertrag, Flugplan oder andernorts angegebenen Flugzeiten verbindlich. Für Verspätungen und sonstige Störungen des Flugbetriebes haftet die Euro Link GmbH nur für eigenes Verschulden nach Maßgabe der Ziffer 6. Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass die Fluggäste zu der bestimmten Abflugzeit frühzeitig genug, jedoch spätestens 20 Minuten vor der Abflugzeit zu seiner Abfertigung zum Flug eintreffen. Für verspätetes Eintreffen der Passagiere und daraus resultierende Schäden haftet die Euro Link GmbH nicht.

4.2 Nebenabsprachen sind nur bei schriftlicher Bestätigung der Euro Link GmbH wirksam.

4.3 Wenn ein Flug ganz oder teilweise nicht durchgeführt werden kann, so ist die Euro Link GmbH verpflichtet, nur jenen Anteil des Flugpreises zurückzuerstatten, der jener Länge des vereinbarten Fluges entspricht, der nicht durchgeführt wurde. Alle weiteren Forderungen werden ausgeschlossen. Falls der Flug nicht wie geplant durchgeführt werden kann, aus Gründen, die die Euro Link GmbH nicht zu vertreten hat,  unbeschadet Ziffer 6, übernimmt die Euro Link GmbH keine hieraus entstehenden Kosten.

4.4 Beide Seiten können in diesem Fall vom Beförderungsvertrag zurücktreten, wobei entstandene Kosten dem Auftraggeber wie unter Ziffer 11 aufgeführt in Rechnung gestellt werden.

 

5. Fracht und Gepäck

5.1 Die Euro Link GmbH übernimmt keine Garantie für die Mitnahme eines bestimmten Fracht- oder Gepäckvolumens oder einer bestimmten Masse.

5.2 Fracht ist entsprechend zu kennzeichnen und kann nur mit entsprechenden Papieren befördert werden.

5.3. Die Euro Link GmbH kann die Beförderung oder Weiterbeförderung von Gepäck ablehnen, wenn das Gepäck 

  • gefährliche Güter nach § 27 LuftVG enthält;

  • Gegenstände im Sinne der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 der Kommission vom 5. November 2015 zur Festlegung detaillierter Maßnahmen für die Durchführung der gemeinsamen Grundstandards für die Luftsicherheit enthält;

  • Gegenstände gemäß den Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA enthält, die das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeugs gefährden können, wie z.B. Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe; 

  • Gegenstände enthält, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, des 

Abflugs- oder Ankunftsorts oder einem Staat, der überflogen wird, verboten sind; 

  • Gegenstände enthält, die wegen ihrer Beschaffenheit, z.B. Zerbrechlichkeit oder 

ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind; nähere Erläuterungen für den konkreten Einzelfall können bei der Euro Link GmbH in Erfahrung gebracht werden.  

5.4 Die Mitnahme folgender Gegenstände bedarf der vorherigen Zustimmung der Euro Link GmbH:  

  • einzeln mitgebrachte Lithium-Batterien oder Lithium-Akkumulatoren (wie sie z.B. in Laptop-Computern, Mobiltelefonen, Uhren, Kameras, gebräuchlich sind);

  • jegliche Art von Waffen, so z.B. Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen und Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosionsgefährliche Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach dem Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken.  

5.5 Die Auftragsbestätigung der Euro Link GmbH enthält eine Liste mit Gegenständen, die nicht befördert werden dürfen. Die Euro Link GmbH übernimmt keine Haftung für die Nichtbeförderung von in der Liste aufgeführten Gegenständen. 

5.6 Die Gefahrgutvorschriften der ICAO und der IATA stellt die Euro Link GmbH dem Kunden auf Nachfrage gerne zur Verfügung, sie sind aber auch über die Website der ICAO und der IATA abrufbar. Darüber hinaus gibt die Website des Bundesluftfahrtamtes Auskunft über Gefahrgut, welches nicht im Gepäck transportiert werden darf.  

 

6. Haftung der Euro Link GmbH

6.1 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen der Euro Link GmbH sowie bei der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wird in voller Höhe gehaftet.  

6.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung der Euro Link GmbH beschränkt auf Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss und auf die Verletzung vertrags-wesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.  

6.3 Für durch den Auftraggeber oder durch einen Reisenden oder durch vom Auftraggeber eingesetztes Personal verursachte Beschädigungen am Flugzeug oder im Flugzeuginnenraum haftet der Auftraggeber unbegrenzt. Die Haftung gilt unabhängig von einer Haftungsvereinbarung zwischen dem Auftraggeber und dem Fluggast bzw. eingesetztem Flugpersonal.  

6.4 Eine Haftung der Euro Link GmbH ist ausgeschlossen, wenn der Auftraggeber seine Mitwirkungspflichten aus dem Beförderungsvertrag verletzt oder gegen gesetzliche Vorschrift verstößt und hierdurch ein Schaden des Auftraggebers entsteht. Die Euro Link haftet insbesondere auch nicht, wenn Ausweisdokumente, Visaunterlagen oder sonstige gesetzlich vorgeschriebene Dokumente fehlen. 

6.5 Die Euro Link GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Annullierungen oder Umleitungen des gebuchten Fluges, sofern die Beförderung oder Teile der Beförderung aus Gründen der Flugsicherheit (z.B. technischer Defekt) oder der Flugsicherung nicht durchführbar sind. Dies gilt insbesondere auch im Falle von höherer Gewalt (force majeure, wie z.B. bei Streik, Krieg, Pandemien und Epidemien oder Sabotage).

6.6 Für die Haftung bei Unfällen und Verlust von Reisegepäck gelten im Weiteren die im Anhang aufgeführten Bestimmungen. 

 

7. Pflichten und Haftung des Kunden

7.1 Der Kunde haftet für Schäden und Verschmutzungen des Flugzeugs, die durch ihn oder von ihm mitgebrachte Fluggäste verursacht wurden. 

7.2 Sämtliche Flüge sind Nichtraucherflüge. 

7.3 Haustiere dürfen nur nach vorheriger Anmeldung und mit Zustimmung der Euro Link GmbH an Bord gebracht werden. Der Kunde trägt dafür Sorge, dass er die Reiseunterlagen (z.B. Heimtierausweis, Gesundheitsbescheinigung etc.) mit sich führt. 

 

8. Flugzeiten

8.1 Die in den Angeboten/Auftragsbestbestätigungen angegebenen Flugzeiten sind Richtwerte, ohne Berücksichtigung von Wind, sowie die Zeit für das Rollen. Die genaue Einhaltung des vereinbarten Zeitplans kann nicht garantiert werden.

8.2 Der Kunde ist allein verantwortlich, dass er und seine Fluggäste rechtzeitig zur angegebenen Zeit zum Flughafen kommen und über alle erforderlichen Dokumente (Identitätsnachweis, Pass, Impfbescheinigung, Visum etc.) verfügen. Erscheinen Fluggäste nach der angegebenen Zeit am Flughafen, wird die Euro Link GmbH sich trotzdem, sofern möglich, bemühen, die Flugbeförderung durchzuführen, etwaige sich daraus ergebende Mehraufwendungen und -kosten der Euro Link GmbH sind dann aber vom Kunden zu tragen.  

8.3 Wenn die Zeit, während der das Flugzeug dem Kunden vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht, überschritten wird, weil Passagiere, Gepäck oder Frachtsendungen nicht rechtzeitig bereitstehen, weil Reisedokumente oder sonstige für die Beförderung erforderliche Unterlagen fehlen oder dies aufgrund sonstiger Handlungen bzw. Unterlassungen des Kun-den, seiner Angestellten, Beauftragten oder Passagiere verursacht wird, schuldet der Kunde der Euro Link GmbH Liegegelder gemäß der Gebührenordnung des jeweiligen Flughafens sowie Aufwandsersatz für zusätzliche Boden- und Flugzeiten. Der Kunde ist zudem verpflichtet, der Euro Link GmbH auch alle weitergehenden nachgewiesenen Kosten, die durch die Nichtdurchführung des Fluges oder Verspätung entstehen, zu ersetzen.  

 

9. Verfügbarkeiten, Ersatzstellung, Ersatzbeförderung

Die Euro Link GmbH behält sich vor, bei Nichtverfügbarkeit des angebotenen Luftfahrzeuges ein mindestens gleichwertiges Luftfahrzeug zur Verfügung zu stellen. Bei Nichtverfügbarkeit des Flugzeuges wird sich die Euro Link GmbH bemühen, ein Ersatzflugzeug zu stellen. Sollte kein Ersatzflugzeug zur Verfügung stehen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahlte Vergütungen sind zu erstatten. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch gegen die Euro Link GmbH besteht nicht.

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10. Verpflegung an Bord

 

Ab einer Flugzeit von einer Stunde wird an Board Standard Catering (kalt) bereitgestellt. Sonderwünsche, die hierüber hinausgehen, müssen gesondert gebucht werden.

 

11. Rücktritt vom Vertrag

11.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Antritt des Fluges vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung in den Geschäftsräumen der Euro Link GmbH. Die Erklärung muss innerhalb der üblichen Geschäftszeiten dort eingehen.

11.2 Der Auftraggeber kann vor Flugbeginn vom Vertrag zurücktreten. Ein weitergehendes Rücktrittsrecht bleibt hiervon unberührt. Im Falle eines Rücktritts durch den Auftraggeber steht der Euro Link GmbH ein pauschalierter Anspruch von Rücktritts- bzw. Stornogebühren zu, die wie folgt berechnet werden:

(1) Passagier- und Cargoflüge

Keine Stornierungsgebühren bei Stornierung 11 Tage vor Abflug (der Tag des Positionierungsfluges gilt als Abflugtag)

10% 10-6 Tage vor Abflug

20% 5-3 Tage vor Abflug

50% 2-1 Tage vor Abflug

Am Tag des Abflugs nach Aufwand ohne Nachweispflicht, mindestens jedoch 50%

(2) Ambulanzflüge

10% Buchung-3 Tage vor Abflug

25% 2 Falk Raudies <falk@fcr.ag>Tage-24 Std. vor Abflug

35% > 12 Std. vor Abflug

60% < 12 Std. vor Abflug

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12. Verweigerung der Beförderung

12.1 Die Euro Link GmbH ist berechtigt, eine Beförderung zu verweigern und der Auftraggeber oder Fluggast hat kein Recht, deshalb vom Beförderungsvertrag zurückzutreten, wenn

(1) Fluggäste das Luftfahrzeug, die Personen oder Eigentum gefährden oder wenn sie schuldhaft Vorschriften der Flugbehörden, der Grenzpolizei oder des Zolls verletzten oder zu verletzten versuchen.

(2) Reisegepäck oder Fracht die Durchführung des Fluges gefährden.

12.2 Die Euro Link GmbH können die Beförderung oder Weiterbeförderung von Flugästen, von Gepäckstücken oder Fracht ablehnen, wenn   

  • dies aus Gründen der Sicherheit des Luftfahrzeuges notwendig ist,  

  • die Beförderung oder Weiterbeförderung einen Verstoß gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder behördliche oder gesetzliche Auflagen des Abflug- oder Ankunftsortes oder eines Staates, der überflogen wird, darstellen würde, oder  

  • das Verhalten des Fluggastes, seine geistige oder körperliche Verfassung derart ist, dass er sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzt,

  • der Kunden den Flugpreis, einschließlich anfallender Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt hat; oder  

  • der Fluggast nicht im Besitz gültiger Reisedokumente ist oder keine gültigen Einreisepapiere besitzt, oder  

  • der Fluggast an Bord die geltenden Sicherheitsvorschriften nicht einhält, oder

  • der körperliche und gesundheitliche Zustand des Fluggastes eine Beförderung nicht zulässt. 

 

13. Vorzuweisende Dokumente

13.1 Der Auftraggeber oder Fluggast muss alle Vorschriften der Staaten befolgen, von denen aus geflogen wird, die überflogen oder angeflogen werden. Das Gleiche gilt für alle diesbezüglichen Regelungen und Anweisungen der Euro Link GmbH. Die Euro Link GmbH haftet nicht für Folgen, die einem Fluggast aus Unterlassung, sich die notwendigen Papiere zu beschaffen oder aus der Nichtbefolgung der in Betracht kommenden Vorschriften oder Anweisungen entstehen.

13.2 Der Fluggast muss die Einreise- und Ausreisepapiere, Gesundheitszeugnisse und sonstige Urkunden vorweisen, die seitens der in Betracht kommenden Staaten vorgeschrieben sind. Die Euro Link GmbH hat das Recht, jeden Fluggast von der Beförderung auszuschließen, der die maßgeblichen Vorschriften nicht befolgt hat oder dessen Urkunden unvollständig sind. Die Euro Link GmbH haftet dem Auftraggeber gegenüber nicht für Verluste oder Aufwendungen, die daraus entstehen, dass ein Fluggast des Auftraggebers diese Bestimmungen nicht befolgt.

13.3 Vorbehaltlich anderer Vorschriften ist der Fluggast verpflichtet, den anwendbaren Flugpreis zu zahlen, falls die Euro Link GmbH auf Anordnung einer Behörde an ihrem Abflugort oder einem anderen Ort verbringen muss, weil der Fluggast in ein Land (Durchreise- oder Bestimmungsland) nicht eingelassen wurde. Die Euro Link GmbH kann zur Bezahlung dieses Flugpreises die vom Auftraggeber an die Euro Link gezahlten Gelder für nicht ausgenutzte Beförderung oder die im Besitz der Euro Link GmbH befindlichen Mittel des Auftraggebers verwenden. Der bis zu dem Ort der Abweisung oder Ausweisung für die Beförderung bezahlte Betrag wird von der Euro Link GmbH nicht erstattet.

13.4 Falls die Euro Link GmbH gehalten ist, Strafen oder Bußen zu zahlen oder zu hinterlegen oder sonstige Auslagen aufzuwenden, weil der Fluggast des Auftragnehmers die diesbezüglichen der Ein- oder Durchreise geltenden Vorschriften des betreffenden Staates nicht befolgt oder weil die kraft dieser Vorschriften erforderlichen Unterlagen nicht ordnungsgemäß zur Stelle sind, ist der Auftraggeber verpflichtet, auf Verlangen der Euro Link GmbH dieser die gezahlten oder hinterlegten Beträge zu erstatten.

13.5 Auf Verlangen hat jeder Fluggast der Durchsicht seines aufgegebenen oder nicht aufgegebenen Gepäcks durch Zoll oder andere Beamte beizuwohnen. Die Euro Link GmbH haftet nicht für durch Nichtbeachtung dieser Bestimmung entstandene Schäden.

13.6 Die Euro Link GmbH haftet nicht, wenn sie in gutem Glauben der Ansicht war, dass nach ihrer Auffassung maßgeblichen Vorschriften die Beförderung eines Fluggastes nicht zulassen und sie diese deshalb verweigert. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit der Euro Link GmbH.

13.7 Vorstehende Bedingungen gelten auch für Fremdcrew, die keine Fluggäste sind.

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14. Zahlungsbedingungen

14.1 Sofern nicht anders vereinbart, sind Zahlungen vor dem ersten Abflug ohne Abzug fällig.

14.2 Erfüllungsort für jegliche Zahlungen an die Euro Link GmbH ist München. 

14.3 Aufrechnungsfähig sind nur Gegenforderungen, die schriftlich von der Euro Link GmbH anerkannt oder rechtskräftig festgestellt sind.

 

15. Krankentransporte, Ambulanzflüge

15.1 Der Fluggast und der Auftraggeber verpflichten sich, rechtzeitig vor Abflug eine lückenlose und aktuelle medizinische Abklärung zur Flugtauglichkeit durchführen zu lassen und die entsprechenden Unterlagen dem medizinischen Personal zur Verfügung zu stellen. 

15.2 Die Euro Link GmbH haftet nicht für Behandlungsfehler während des Fluges tätig werdenden Arztes. Die Euro Link GmbH ist nicht Arbeitgeberin der behandelnden Ärzte. 

15.3 Bei Nichtverfügbarkeit des Flugzeuges wird sich die Euro Link GmbH bemühen, ein Ersatzflugzeug zu stellen. Sollte kein Ersatzflugzeug zur Verfügung stehen, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten. Bereits bezahlte Vergütungen sind zu erstatten. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch gegen die Euro Link GmbH besteht nicht. 

 

16. Cargo-Flüge

16.1 Handelt es sich bei dem Cargo-Flug um ein absolutes Fixgeschäft und kann der Flug aus nicht von Euro Link zu vertretenden Umständen nicht durchgeführt werden, werden beide Parteien von ihren vertraglichen Pflichten frei. Bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Dem Kunden steht kein weitergehender Schadensersatzanspruch zu. 

16.2 Der Kunde hat der Fracht die gesetzlich erforderlichen Liefer-, Ein- und Ausfuhrunterlagen beizufügen. Die Euro Link GmbH ist bei Weitergabe der Unterlagen nicht verpflichtet, die Unterlagen auf Vollständigkeit und/oder Richtigkeit zu prüfen. Die Euro Link GmbH haftet nicht für etwaige Schäden wegen fehlender oder unzutreffender Unterlagen der Fracht.

16.3 Die Euro Link GmbH haftet nicht für vom Kunden falsch angegebenen Maße der Fracht. Sollte eine Beförderung wegen der falschen Maße nicht möglich sein, hat der Kunde den Flugpreis dennoch zu bezahlen. 

 

17. Verbraucherstreitbeilegung  

17.1 Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die der Kunde unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ findet.  

17.2 Die Euro Link GmbH ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden auf die E-Mail-Adresse der Euro Link GmbH hinzuweisen. Diese lautet: info@flyeurolink.de.

17.3 Die Euro Link GmbH hat sich keiner privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle angeschlossen und nimmt verpflichtend beim Streitbeilegungsverfahren des behördlichen „Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 5311 Bonn, teil: https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Verbraucherrechte/Schlichtungsstellen/Luftverkehr/Luftverkehr_node.html

 

18. Schlussbestimmungen

18.1 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt ausschließlich deutsches Recht.

18.2 Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München. Ist der Auftraggeber Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gilt München als ausschließlicher, auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.

18.3 Wird ein Teil der Geschäftsbedingungen aus Rechtsgründen unwirksam, so ist der Rest hiervon nicht betroffen. Ungültige Bestimmungen sind so auszulegen, dass sie dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommen.

18.4 Änderungen bedürfen der Schriftform.

 

 

 

 

Anhang

 

Gemäß Art. 6 Abs. 1 Verordnung (EG) Nr. 889/2002 sind wir zu folgenden Informationen verpflichtet: 

 

Haftung von Luftfahrtunternehmen für Fluggäste und deren Reisegepäck

 

 Diese Hinweise fassen die Haftungsregeln zusammen, die von Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft nach den Rechtsvorschriften der Gemeinschaft und dem Übereinkommen von Montreal anzuwenden sind.

 

 Schadensersatz bei Tod oder Körperverletzung

 

 Es gibt keine Höchstbeträge für die Haftung bei Tod oder Körperverletzung von Fluggästen. Für Schäden bis zu einer Höhe von 100 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) kann das Luftfahrtunternehmen keine Einwendungen gegen Schadensersatzforderungen erheben. Über diesen Betrag hinausgehende Forderungen kann das Luftfahrtunternehmen durch den Nachweis abwenden, dass es weder fahrlässig noch sonst schuldhaft gehandelt hat.

 

 Vorschusszahlungen

 

 Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).

 

 Verspätungen bei der Beförderung von Fluggästen

 

Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Fluggästen, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Fluggästen ist auf 4 150 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.

 

 

Verspätungen bei der Beförderung von Reisegepäck

 

 Das Luftfahrtunternehmen haftet für Schäden durch Verspätung bei der Beförderung von Reisegepäck, es sei denn, dass es alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung ergriffen hat oder die Ergreifung dieser Maßnahmen unmöglich war. Die Haftung für Verspätungsschäden bei der Beförderung von Reisegepäck ist auf 1 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung) begrenzt.

 

 Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck

 

 Das Luftfahrtunternehmen haftet für die Zerstörung, den Verlust oder die Beschädigung von Reisegepäck bis zu einer Höhe von 1 000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung). Bei aufgegebenem Reisegepäck besteht eine verschuldensunabhängige Haftung, sofern nicht das Reisegepäck bereits vorher schadhaft war. Bei nicht aufgegebenem Reisegepäck haftet das Luftfahrtunternehmen nur für schuldhaftes Verhalten.

 

 Höhere Haftungsgrenze für Reisegepäck

 

 Eine höhere Haftungsgrenze gilt, wenn der Fluggast spätestens bei der Abfertigung eine besondere Erklärung abgibt und einen Zuschlag entrichtet.

 

 Beanstandungen beim Reisegepäck

 

Bei Beschädigung, Verspätung, Verlust oder Zerstörung von Reisegepäck hat der Fluggast dem Luftfahrtunternehmen so bald wie möglich schriftlich Anzeige zu erstatten. Bei Beschädigung von aufgegebenem Reisegepäck muss der Fluggast binnen sieben Tagen, bei verspätetem Reisegepäck binnen 21 Tagen, nachdem es ihm zur Verfügung gestellt wurde, schriftlich Anzeige erstatten.

 

 Haftung des vertraglichen und des ausführenden Luftfahrtunternehmens

 

 Wenn das ausführende Luftfahrtunternehmen nicht mit dem vertraglichen Luftfahrtunter-nehmen identisch ist, kann der Fluggast seine Anzeige oder Schadensersatzansprüche an jedes der beiden Unternehmen richten. Ist auf dem Flugschein der Name oder Code eines Luftfahrtunternehmens angegeben, so ist dieses das Vertrag schließende Luftfahrtunter-nehmen.

 

 Klagefristen

 

 Gerichtliche Klagen auf Schadensersatz müssen innerhalb von zwei Jahren, beginnend mit dem Tag der Ankunft des Flugzeugs oder dem Tag, an dem das Flugzeug hätte ankommen sollen, erhoben werden.

 

 Grundlage dieser Informationen

 

 Diese Bestimmungen beruhen auf dem Übereinkommen von Montreal vom 28. Mai 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 2027/97 in der durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 geänderten Fassung und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurde.

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Stand: November 2025

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